Hinweisgebersystem
Die AWO AJS gGmbH nimmt Compliance-Verstöße ernst und bearbeitet diese professionell.
Die Bestellung von Vertrauensanwälten/Ombudspersonen ist Bestandteil des Compliance Management Systems, mit dem die AWO AJS gGmbH Rechtsverstöße im Unternehmenskontext vermeiden, identifizieren und sanktionieren möchte.
Mögliche Compliance-Verstöße sollten zunächst auf den kürzesten Weg mit der/dem jeweiligen Vorgesetzten besprochen werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, die unternehmensinterne Meldestelle zu nutzen und eine vertrauliche Meldung an unsere Compliance-Abteilung über die den Kontakt: vertrauensperson@awo-thueringen.de abzugeben.
Als externe Vertrauensanwälte nehmen Dr. Rainer Frank und Sophia Hoffmeister auf vertraulichem Weg Hinweise auf Straftaten oder andere schwerwiegende Rechtsverletzungen im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes als interne Meldestelle entgegen. Mit Rechtsanwältin Hoffmeister steht somit auch jederzeit eine Anwältin als Ansprechpartnerin zur Verfügung (#MeToo).
Für Personen, die mit den Vertrauensanwälten Kontakt aufnehmen möchten, wurde eine gesonderte Telefonnummer eingerichtet: 030 318685-931.
Die Vertrauensanwälte können auch über eine besondere Mailadresse kontaktiert werden: vertrauensanwalt-awo-thueringen@fs-pp-de.
Die Vertrauensanwälte schützen die Identität von Hinweispersonen. Wenn eine Hinweisperson es wünscht, wird ihr Name nicht genannt, sondern der Vorgang anonymisiert berichtet. Zusätzlich gibt das FS-PP BKMS® System Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit der Ombudsperson sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. Meldungen im FS-PP BKMS® System sind nicht rückverfolgbar.
Link zum FS-PP BKMS® System für besonders gesicherte Meldungen
Detaillierte Informationen über das Verfahren haben wir hier zusammengefasst:
Informationen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet deutsche Unternehmen dazu, die Achtung von Menschenrechten und Umweltaspekten im eigenen Geschäftsbereich und entlang ihrer Lieferketten zu überprüfen, zu fördern und durchzusetzen. Erfasst werden hierbei alle Unternehmen, die mindestens 3.000 Arbeitnehmer*innen beschäftigen. Als Arbeitgeberin von etwa 5.000 Mitarbeiter*innen ist die AWO AJS verpflichtet, die Durchführung des Gesetzes sowohl für sich selbst, als auch für die Mephisto GmbH als ihre Tochtergesellschaft zu gewährleisten.
Zum Schutz der relevanten Menschenrechte und Umweltbelange bestimmt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verschiedene Sorgfaltspflichten, denen die vom Anwendungsbereich erfassten Unternehmen nachkommen müssen. Dazu gehört unter anderem auch die Bereitstellung eines Beschwerdeverfahrens, auf das sowohl interne als auch externe Personen zugreifen und relevante Verstöße melden können. Unser Formular zum Beschwerdeverfahren finden Sie unten.
Menschenrechtlich relevante Schutzgüter sind beispielsweise das Verbot der Kinderarbeit, die Missachtung von Arbeitsschutzmaßnahmen und die Ungleichbehandlung etwa aufgrund nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatuts, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politische Meinung, Religion und Weltanschauung. Eine abschließende Aufzählung aller Schutzgüter findet sich hier: § 2 LkSG – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) und Anlage LkSG – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de).
Sollten Ihnen eine Verletzung dieser Schutzgüter oder das Risiko einer solchen Verletzung bekannt werden, können Sie das Beschwerdeformular ausfüllen.
Sie können die Beschwerde sowohl namentlich als auch anonym abgeben. Die Beschwerde wird zeitnah von unserem Justiziariat bearbeitet. Den Stand der Beschwerde können Sie jederzeit einsehen.
Grundsatzerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Die AWO hat eine spannende Geschichte, aus der wir für uns als AWO AJS gGmbH auch eine Verantwortung herauslesen: Als historischer Teil der Arbeiterbewegung hat die AWO in ihrem Grundsatzprogramm Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit zu den zentralen Leitsätzen ihres Handelns erklärt. Das bedeutet für uns: Die Gleichbehandlung aller Menschen, unabhängig von ethnischer, nationaler oder sozialer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung oder körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen gilt natürlich nicht nur für unsere Klient*innen, sondern auch für unsere Beschäftigten. Dazu gehören faire Arbeitsbedingungen und die Zahlung eines angemessenen Lohns.
Die Nachhaltigkeit sozialer Arbeit ist eines der Grundprinzipien der Arbeiterwohlfahrt und wird unter anderem durch gemeinsame Maßnahmenpläne und Leitfäden systematisch in die tägliche Arbeit der AWO-Gliederungen integriert.
Deswegen gibt die AWO AJS die folgende Grundsatzerklärung ab.